Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte (auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung der Rechtsanwälte, die sowohl im Verfahren der (Erst-)Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als auch während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit lückenlos nachgewiesen werden muss. Ohne diesen Nachweis ist eine Anwaltszulassung zu versagen bzw. zu widerrufen.
Die Versicherungsgesellschaft hat die Gefährdung des Versicherungsschutzes gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen.
Gesetzlich geregelt wird die Berufshaftpflichtversicherung der Anwälte in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die Versicherungssumme muss derzeit mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall betragen. Die Leistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf 1.000.000 Euro begrenzt werden. Von den Versicherungen wird bei diesen Deckungssummen von einer “Baby-Versicherung” gesprochen.
Die spezielle Anwaltshaftpflichtversicherung wird nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Versicherung aus Sicht des Anwalts
Bei vielen Anwälten sind die Mindestversicherungssummen ausreichend. Es ist aber die Pflicht eines Anwalts, bei der Annahme eines neuen Mandats zu prüfen, ob seine Versicherung mögliche Schadenersatzansprüche abdeckt.
Ist die Versicherungssumme voraussichtlich nicht ausreichend, bestehen folgende Möglichkeiten:
Versicherung aus Sicht des Mandanten
Jeder Mandant sollte darauf achten, dass sein Anwalt, bezogen auf den konkreten Fall, ausreichend versichert ist. Auch Fälle mit einer vermeintlich klaren Rechtslage können durch einfache Verfahrensfehler (z.B. Fristversäumnisse) verloren gehen und damit Schadenersatzansprüche auslösen.
Die Karlsruher Versicherungen sind ein 1835 gegründetes Karlsruher Versicherungsunternehmen, welches bis Ende 2005 unter anderem aus der Karlsruher Lebensversicherung AG, der Karlsruher Versicherung AG, der Karlsruher Beamten-Versicherung AG, der Karlsruher Rechtsschutzversicherung AG und der Karlsruher Rendite Immobilien GmbH bestand. Das Unternehmen war als Sponsor insbesondere im sportlichen Bereich tätig, wie zum Beispiel beim Karlsruher SC und der BG Karlsruhe.
Die Unternehmensgruppe wurde im Oktober 2005 von der Württembergischen Lebensversicherung gekauft und danach Zug um Zug in den W&W Konzern integriert. Dies bedeutete unter anderem die Verlagerung von rund 500 Arbeitsplätzen von Karlsruhe nach Stuttgart.
Im Zuge der Integration sind die Namen “Karlsruher Beamten-Versicherung” und “Karlsruher Rechtsschutzversicherung” bereits 2006 verschwunden - die Gesellschaften wurden auf die Karlsruher Versicherung AG verschmolzen. Diese ging anschließend in der Württembergischen Versicherung AG auf. Die frühere “Karlsruher Lebensversicherung AG” wurde auf die “Württembergische Lebensversicherung AG” verschmolzen.
Unter dem Traditionsnamen “Karlsruher Lebensversicherung AG” tritt jetzt die ehemalige “Karlsruher Hinterbliebenenkasse” auf, die ausschließlich Produkte der Württembergischen Lebensversicherung vertreibt.
Der Mitarbeiterbestand der neuen “Karlsruher Lebensversicherung AG” sank allein im Jahr 2006 um fast ein Viertel (Quelle: Geschäftsbericht 2006).
Versicherungsfall ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht. Er wird sowohl bei privaten Versicherungen als auch in der Sozialversicherung angewendet.
Als Versicherungsfall wird ein Ereignis bezeichnet, das die Leistungspflicht eines Versicherers auslöst. Der Eintritt des Versicherungsfalles ist somit die Voraussetzung dafür, dass eine Versicherung Leistungen erbringt.
Beispielsweise begründet der Versicherungsfall “Krankheit” Leistungsansprüche aus der Gesetzlichen Krankenversicherung. In der Gesetzlichen Unfallversicherung kommen als Versicherungsfälle “Berufskrankheit” und “Arbeitsunfall” in Betracht.
Gerade bei Schäden, die sich mit Verzögerung realisieren oder offenbaren, ist die Festlegung des genauen Zeitpunktes des Versicherungsfalles schwierig. Sie ist aber dann entscheidend, wenn die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum bestand. Als mögliche Anknüpfungspunkte für den Eintritt des Versicherungsfalles werden in Versicherungsbedingungen festgelegt:
Die ITERGO Informationstechnologie GmbH ist der zentrale IT-Dienstleister der ERGO Versicherungsgruppe.
Die ITERGO wurde am 1. Januar 2000 durch die Zusammenlegung der EDV-Abteilungen der Hamburg-Mannheimer, der Victoria, der D.A.S. und der DKV gegründet.
Aufbau Sie
Unterversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Sachversicherungen.
Sachversicherungen verfolgen das Prinzip, dass der tatsächliche Wert eines Risikos der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme größer als der Versicherungswert, so besteht eine Überversicherung. Das führt zu einer überhöhten Prämienzahlung an den Versicherer.
Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung. Die Unterversicherung hat zur Folge, dass im Schadenfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird. Die Formel für die Entschädigung lautet:
Entschädigung = Schaden * Versicherungssumme / Versicherungswert
Bei bestimmten Versicherungsarten können Versicherer einen Unterversicherungsverzicht einräumen. Dieser Verzicht besagt, dass der Versicherer im Schadenfall darauf verzichtet, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen. Jedoch ist auch dann die Entschädigung in der Regel auf die Versicherungssumme begrenzt.