Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte (auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung der Rechtsanwälte, die sowohl im Verfahren der (Erst-)Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als auch während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit lückenlos nachgewiesen werden muss. Ohne diesen Nachweis ist eine Anwaltszulassung zu versagen bzw. zu widerrufen.

Die Versicherungsgesellschaft hat die Gefährdung des Versicherungsschutzes gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen.

Gesetzlich geregelt wird die Berufshaftpflichtversicherung der Anwälte in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die Versicherungssumme muss derzeit mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall betragen. Die Leistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf 1.000.000 Euro begrenzt werden. Von den Versicherungen wird bei diesen Deckungssummen von einer “Baby-Versicherung” gesprochen.

Die spezielle Anwaltshaftpflichtversicherung wird nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Versicherung aus Sicht des Anwalts

Bei vielen Anwälten sind die Mindestversicherungssummen ausreichend. Es ist aber die Pflicht eines Anwalts, bei der Annahme eines neuen Mandats zu prüfen, ob seine Versicherung mögliche Schadenersatzansprüche abdeckt.

Ist die Versicherungssumme voraussichtlich nicht ausreichend, bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. Erhöhung der Versicherungssumme für den konkreten Fall. Durch entsprechende Vereinbarungen mit der Mandantschaft kann unter Umständen die zusätzliche Versicherungprämie dem Mandanten in Rechnung gestellt werden,
  2. eine Vereinbarung (möglichst schriftlich) mit dem Mandanten, dass im Schadenfall die Entschädigungssumme auf die Versicherungsleistung begrenzt wird,
  3. Grundsätzliche Erhöhung der Versicherungssumme auf eine angemessene Höhe,
  4. Ablehnung des Mandats.

Versicherung aus Sicht des Mandanten

Jeder Mandant sollte darauf achten, dass sein Anwalt, bezogen auf den konkreten Fall, ausreichend versichert ist. Auch Fälle mit einer vermeintlich klaren Rechtslage können durch einfache Verfahrensfehler (z.B. Fristversäumnisse) verloren gehen und damit Schadenersatzansprüche auslösen.

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July
31
Filed Under (Uncategorized) by admin on 31-07-2008

Die Karlsruher Versicherungen sind ein 1835 gegründetes Karlsruher Versicherungsunternehmen, welches bis Ende 2005 unter anderem aus der Karlsruher Lebensversicherung AG, der Karlsruher Versicherung AG, der Karlsruher Beamten-Versicherung AG, der Karlsruher Rechtsschutzversicherung AG und der Karlsruher Rendite Immobilien GmbH bestand. Das Unternehmen war als Sponsor insbesondere im sportlichen Bereich tätig, wie zum Beispiel beim Karlsruher SC und der BG Karlsruhe.

Die Unternehmensgruppe wurde im Oktober 2005 von der Württembergischen Lebensversicherung gekauft und danach Zug um Zug in den W&W Konzern integriert. Dies bedeutete unter anderem die Verlagerung von rund 500 Arbeitsplätzen von Karlsruhe nach Stuttgart.

Im Zuge der Integration sind die Namen “Karlsruher Beamten-Versicherung” und “Karlsruher Rechtsschutzversicherung” bereits 2006 verschwunden - die Gesellschaften wurden auf die Karlsruher Versicherung AG verschmolzen. Diese ging anschließend in der Württembergischen Versicherung AG auf. Die frühere “Karlsruher Lebensversicherung AG” wurde auf die “Württembergische Lebensversicherung AG” verschmolzen.

Unter dem Traditionsnamen “Karlsruher Lebensversicherung AG” tritt jetzt die ehemalige “Karlsruher Hinterbliebenenkasse” auf, die ausschließlich Produkte der Württembergischen Lebensversicherung vertreibt.

Der Mitarbeiterbestand der neuen “Karlsruher Lebensversicherung AG” sank allein im Jahr 2006 um fast ein Viertel (Quelle: Geschäftsbericht 2006).

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July
31
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Versicherungsfall ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht. Er wird sowohl bei privaten Versicherungen als auch in der Sozialversicherung angewendet.

Als Versicherungsfall wird ein Ereignis bezeichnet, das die Leistungspflicht eines Versicherers auslöst. Der Eintritt des Versicherungsfalles ist somit die Voraussetzung dafür, dass eine Versicherung Leistungen erbringt.

Beispielsweise begründet der Versicherungsfall “Krankheit” Leistungsansprüche aus der Gesetzlichen Krankenversicherung. In der Gesetzlichen Unfallversicherung kommen als Versicherungsfälle “Berufskrankheit” und “Arbeitsunfall” in Betracht.

Zeitpunkt des Eintritts

Gerade bei Schäden, die sich mit Verzögerung realisieren oder offenbaren, ist die Festlegung des genauen Zeitpunktes des Versicherungsfalles schwierig. Sie ist aber dann entscheidend, wenn die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum bestand. Als mögliche Anknüpfungspunkte für den Eintritt des Versicherungsfalles werden in Versicherungsbedingungen festgelegt:

  • Zeitpunkt des ersten schädigenden Ereignisses (der erste Tropfen Gift, der in den Boden einsickert)
  • Zeitraum des schädigenden Ereignisses mit anteiliger Haftung (der gesamte Einsickerungsvorgang)
  • Realisierung des Schadens (Überschreitung des Grenzwertes der Bodenbelastung)
  • Entdeckung des Schaden
  • Inanspruchnahme des Versicherten (Claims Made)
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July
31
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Die ITERGO Informationstechnologie GmbH ist der zentrale IT-Dienstleister der ERGO Versicherungsgruppe.

Geschichte

Die ITERGO wurde am 1. Januar 2000 durch die Zusammenlegung der EDV-Abteilungen der Hamburg-Mannheimer, der Victoria, der D.A.S. und der DKV gegründet.

Aufbau

Sie

hat ca. 1500 Mitarbeiter und ist 100%-ige Tochter der ERGO Versicherungsgruppe. Sitz der Geschäftsführung ist in Düsseldorf, weitere Standorte befinden sich in Hamburg, Köln und München.

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July
31
Filed Under (Uncategorized) by admin on 31-07-2008

Unterversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Sachversicherungen.

Sachversicherungen verfolgen das Prinzip, dass der tatsächliche Wert eines Risikos der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme größer als der Versicherungswert, so besteht eine Überversicherung. Das führt zu einer überhöhten Prämienzahlung an den Versicherer.

Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung. Die Unterversicherung hat zur Folge, dass im Schadenfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird. Die Formel für die Entschädigung lautet:

Entschädigung = Schaden * Versicherungssumme / Versicherungswert

Unterversicherungsverzicht

Bei bestimmten Versicherungsarten können Versicherer einen Unterversicherungsverzicht einräumen. Dieser Verzicht besagt, dass der Versicherer im Schadenfall darauf verzichtet, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen. Jedoch ist auch dann die Entschädigung in der Regel auf die Versicherungssumme begrenzt.

  • Hausratversicherung: bei bestimmten Versicherungssummen pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Gebäudeversicherung: bei Wertermittlung durch die Versicherungsgesellschaft. Gelegentlich wird hier sogar eine Wiederherstellungsgarantie für das Gebäude übernommen
  • landwirtschaftliche Versicherungen: bei Versicherungssummen, die von der Versicherungsgesellschaft über z.B. ha- oder Tieranzahl ermittelt werden.
  • gewerbliche Versicherungen: bei Versicherungssummen, die von der Versicherungsgesellschaft über z.B. Flächenangaben ermittelt werden.
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