Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung oder Krankenhausaufenthaltes, der medizinisch notwendig ist, einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Geldbetrag pro Tag („Tagegeld“, auch für Samstage und Sonntage). Üblicherweise ist die Höhe der Absicherung variabel, nicht einkommensabhängig und die Geldleistung als solche zeitlich unbegrenzt und steuerfrei.
Sie dient zum Auffangen von Kosten, die anlässlich eines Aufenthaltes im Krankenhaus und nicht über andere Versicherungen (Krankenversicherung) getragen werden.
Die oft geäußerte Kritik am Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung („sinnlos“, „überflüssig“) kann pauschal nicht mitgetragen werden: Die nachstehend aufgeführten Kosten belegen einige in der Summe durchaus teuere Fälle, die nicht „mal eben“ getragen werden können. Im Einzelfall macht eine solche Versicherung somit durchaus Sinn (s. a. die nachstehenden Beispiele).
Kosten, die bei stationärer Krankenhausbehandlung entstehen und die Haushaltskasse belasten können:
Diese Kosten fallen als zusätzliche kostenpflichtige Leistungen an und können mit Hilfe der KHT oft überhaupt erst getragen werden.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Finanzlücke eines nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlten Krankengeldes zum „normalen“ Netto-Monatsentgelt ausgeglichen werden muss.
Beiträge werden im Regelfall auf der Basis des Alters berechnet (Ältere müssen einen höheren Beitrag zahlen), und Gesundheitsfragen sind regelmäßig zu beantworten. Aus diesem Grund sollte eine solche Versicherung - wenn sie denn gewünscht ist - in jungen Jahren abgeschlossen werden. So sind die Beiträge geringer, und die Problematik einer Vorerkrankung, die den Abschluss einer solchen Versicherung unmöglich machen kann, ist vermieden.
Abgrenzung zur Krankentagegeldversicherung:
Die Krankenhaustagegeldversicherung darf nicht mit einer Krankentagegeldversicherung verwechselt werden, die eine Leistung nach Ablauf der Lohnfortzahlung (bei Arbeitnehmern) bzw. bei Selbständigen ab dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit erbringt.
Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Pkw verstanden. Neben der Versicherung von Pkw zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung.
Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Der Nachweis des Versicherungsschutzes (bei der Anmeldung des Fahrzeugs wie auch beim Versichererwechsel) erfolgt über eine sogenannte Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte.
Im Gegenzug melden die Versicherungen das Erlöschen des Versicherungsschutzes den jeweils zuständigen Behörden, welche in der Folge ggf. das Fahrzeug zwangsabmelden.
Die Zulassungsstellen melden den Eingang der Doppelkarte dem neuen Versicherer.
Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.
Die Abkürzung EV bedeutet
Die Abkürzung eV steht für
Die Abkürzung e. V. steht für
Die Abkürzung ev. steht für
Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte (auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung der Rechtsanwälte, die sowohl im Verfahren der (Erst-)Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als auch während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit lückenlos nachgewiesen werden muss. Ohne diesen Nachweis ist eine Anwaltszulassung zu versagen bzw. zu widerrufen.
Die Versicherungsgesellschaft hat die Gefährdung des Versicherungsschutzes gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen.
Gesetzlich geregelt wird die Berufshaftpflichtversicherung der Anwälte in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die Versicherungssumme muss derzeit mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall betragen. Die Leistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf 1.000.000 Euro begrenzt werden. Von den Versicherungen wird bei diesen Deckungssummen von einer “Baby-Versicherung” gesprochen.
Die spezielle Anwaltshaftpflichtversicherung wird nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Versicherung aus Sicht des Anwalts
Bei vielen Anwälten sind die Mindestversicherungssummen ausreichend. Es ist aber die Pflicht eines Anwalts, bei der Annahme eines neuen Mandats zu prüfen, ob seine Versicherung mögliche Schadenersatzansprüche abdeckt.
Ist die Versicherungssumme voraussichtlich nicht ausreichend, bestehen folgende Möglichkeiten:
Versicherung aus Sicht des Mandanten
Jeder Mandant sollte darauf achten, dass sein Anwalt, bezogen auf den konkreten Fall, ausreichend versichert ist. Auch Fälle mit einer vermeintlich klaren Rechtslage können durch einfache Verfahrensfehler (z.B. Fristversäumnisse) verloren gehen und damit Schadenersatzansprüche auslösen.
Haemoccult(-Test) bezeichnet sowohl das Testverfahren als auch ein Produkt zum Nachweis von makroskopisch nicht sichtbarem (okkultem) Blut im Stuhl.
Die Stuhlprobe wird auf ein mit Guajakharz imprägniertes Filterpapier gestrichen und anschließend Wasserstoffperoxid-Lösung aufgetropft. Bei Anwesenheit von kleinsten Mengen Blut im Stuhl kommt es zur Blaufärbung des Teststreifens.
Siehe auch: Guajak-Test, Haematoporphyrin-Test, Tumor M2-PK