Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung oder Krankenhausaufenthaltes, der medizinisch notwendig ist, einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Geldbetrag pro Tag („Tagegeld“, auch für Samstage und Sonntage). Üblicherweise ist die Höhe der Absicherung variabel, nicht einkommensabhängig und die Geldleistung als solche zeitlich unbegrenzt und steuerfrei.
Sie dient zum Auffangen von Kosten, die anlässlich eines Aufenthaltes im Krankenhaus und nicht über andere Versicherungen (Krankenversicherung) getragen werden.
Die oft geäußerte Kritik am Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung („sinnlos“, „überflüssig“) kann pauschal nicht mitgetragen werden: Die nachstehend aufgeführten Kosten belegen einige in der Summe durchaus teuere Fälle, die nicht „mal eben“ getragen werden können. Im Einzelfall macht eine solche Versicherung somit durchaus Sinn (s. a. die nachstehenden Beispiele).
Kosten, die bei stationärer Krankenhausbehandlung entstehen und die Haushaltskasse belasten können:
Diese Kosten fallen als zusätzliche kostenpflichtige Leistungen an und können mit Hilfe der KHT oft überhaupt erst getragen werden.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Finanzlücke eines nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlten Krankengeldes zum „normalen“ Netto-Monatsentgelt ausgeglichen werden muss.
Beiträge werden im Regelfall auf der Basis des Alters berechnet (Ältere müssen einen höheren Beitrag zahlen), und Gesundheitsfragen sind regelmäßig zu beantworten. Aus diesem Grund sollte eine solche Versicherung - wenn sie denn gewünscht ist - in jungen Jahren abgeschlossen werden. So sind die Beiträge geringer, und die Problematik einer Vorerkrankung, die den Abschluss einer solchen Versicherung unmöglich machen kann, ist vermieden.
Abgrenzung zur Krankentagegeldversicherung:
Die Krankenhaustagegeldversicherung darf nicht mit einer Krankentagegeldversicherung verwechselt werden, die eine Leistung nach Ablauf der Lohnfortzahlung (bei Arbeitnehmern) bzw. bei Selbständigen ab dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit erbringt.